News aus Bocholt 2025


Aktuelle News aus Bocholt 2025.

Datum: 22.12.2025, 09:45 Uhr
Stadt Bocholt veröffentlicht aktuellen qualifizierten Mietspiegel

Mietpreise sind im Vergleich zu 2024 um knapp 9 Prozent gestiegen // Kostenfreier Abruf über die städtische Homepage möglich

Die Stadt Bocholt veröffentlicht den neuen Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen, der gemäß § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu erstellt wurde.

Grundlage für die Erstellung war eine im Sommer 2025 durchgeführte repräsentative Vermieterbefragung (Vollerhebung), bei der sämtliche Eigentümer von Wohnungen bzw. Wohngebäuden in Bocholt angeschrieben und gebeten wurden, mittels Fragebogen Angaben zu vermieteten Objekten zu machen. Diese Daten wurden anonymisiert ausgewertet. Im Vergleich zum Mietspiegel 2024 sind die Mieten demnach um knapp 9 % gestiegen.

Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im Stadtgebiet von Bocholt. Er ermöglicht es, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu ermitteln. Bürgermeister Christian Mangen betont, dass der Mietspiegel ein wichtiges Instrument für Transparenz und Fairness auf dem Bocholter Mietwohnungsmarkt darstellt. Die Stadt Bocholt hatte die Neitzel Consultants GmbH mit der Neuerstellung beauftragt. Diese wurde unter Moderation der Stadt Bocholt von einem beratenden Arbeitskreis begleitet, welcher aus lokalen Vertretern der Vermieter- und Mieterseite besteht. Kathrin Rüther, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt, bedankte sich bei allen Beteiligten für die tatkräftige Unterstützung zur Neuerstellung des Bocholter Mietspiegels.

Hintergrund

Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertretern der Vermieter- und Mieterseite in der Stadt Bocholt anerkannt. Damit genügt er den besonderen Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels. Der Mietspiegel gilt ab dem 01.01.2026 und ist für zwei Jahre gültig. Danach muss er gemäß § 558d Abs. 2 BGB der Marktentwicklung angepasst werden. Der Mietspiegel wird über die Homepage der Stadt Bocholt unter www.bocholt.de/mietspiegel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Mietspiegel gilt für das Stadtgebiet von Bocholt. Andere Kommunen in der Region ziehen ihn regelmäßig zur Orientierung heran.

Für Fragen rund um den Bocholter Mietspiegel steht Kathrin Rüther  unter Telefon 02871 953-3159 oder via Mail an kathrin.ruether@bocholt.de zur Verfügung.






Infobox:

Diese Seite teilen:
Seite jetzt auf Facebook teilen Seite jetzt auf Skype teilen Seite jetzt auf Printerest teilen Seite jetzt auf Tumblr teilen Seite jetzt auf Twitter teilen

Aktuelle Linktipps:



AlltagNews
In AlltagNews enthüllen wir faszinierende Erlebnisse und unglaubliche Wahrheiten.

Bald Geburtstag?

Für eine gelungene Geburtstagsfeier sind ansprechende Einladungen unerlässlich, die die Vorfreude der Gäste bereits im Voraus wecken.

Hunger?

Lecker essen.